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   BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97, 1 BvL 20/97, 1 BvL 21/97, 1 BvL 11/98   

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https://dejure.org/2002,213
BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97, 1 BvL 20/97, 1 BvL 21/97, 1 BvL 11/98 (https://dejure.org/2002,213)
BVerfG, Entscheidung vom 20.02.2002 - 1 BvL 19/97, 1 BvL 20/97, 1 BvL 21/97, 1 BvL 11/98 (https://dejure.org/2002,213)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 1 BvL 19/97, 1 BvL 20/97, 1 BvL 21/97, 1 BvL 11/98 (https://dejure.org/2002,213)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlagen zur Anrechnung von Unfallrenten auf die Alters- und Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung: zur Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung der Ergänzung des SGB 6 § 93 Abs 5 durch WFG - fehlende Darlegung der ...

  • Wolters Kluwer

    Konkrete Normenkontrolle - Verfassungsmäßigkeit - Rückwirkung von Gesetzen - Entscheidungserheblichkeit - Vertrauensschutz - Rechtsstaatsprinzip

  • fh-sozialversicherung.de

    Gesetzliche Neuregelung und Vertrauensschutz des Bürgers

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unzulässige Richtervorlagen zur Anrechnung von UV-Renten auf RV-Renten

  • Judicialis

    ZPO § 580; ; VwVfG § ... 48; ; SGB X § 45; ; SGB X § 48; ; SGB X §§ 44 ff.; ; SGB X § 48 Abs. 1 Satz 1; ; SGB X § 48 Abs. 1 Satz 2; ; SGB VII § 7 Abs. 1; ; SGB VI § 93; ; SGB VI § 93 Abs. 1; ; SGB VI § 93 Abs. 5; ; SGB VI § 93 Abs. 5 Nr. 1; ; SGB VI § 93 Abs. 5 Satz 2; ; SGB VI § 93 Abs. 5 Satz 3; ; RVO § 551 Abs. 3 Satz 2; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 100 Abs. 1
    Vorrang verfassungskonformer Auslegung eines Gesetzes vor konkreter Normenkontrolle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 105, 48
  • NJW 2002, 3162 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 1101
  • FamRZ 2002, 878 (Ls.)
  • DVBl 2002, 1041
 
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 11/98
    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
    - 1 BvL 19/97 - - 1 BvL 20/97 - - 1 BvL 21/97 - - 1 BvL 11/98 -.

    - 1 BvL 11/98 -.

    d) Der Kläger in dem der Vorlage 1 BvL 11/98 zugrunde liegenden Ausgangsverfahren war bis zum 31. Januar 1989 beschäftigt.

    Das Bundessozialgericht und - hinsichtlich der Vorlage 1 BvL 11/98 - das Landessozialgericht haben die Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob Art. 12 Abs. 8 des Gesetzes zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG) vom 25. September 1996 (BGBl I S. 1461) insoweit gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt, als er Art. 1 Nr. 17 des Gesetzes für einen Zeitpunkt vor dem endgültigen Gesetzesbeschluss am 9. Juli 1996 in Kraft setzt.

    b) Das Landessozialgericht ist in dem der Vorlage 1 BvL 11/98 zugrunde liegenden Verfahren den Vorlagebeschlüssen des Bundessozialgerichts gefolgt.

  • BVerfG - 1 BvL 21/97 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
    - 1 BvL 19/97 - - 1 BvL 20/97 - - 1 BvL 21/97 - - 1 BvL 11/98 -.

    - 1 BvL 21/97 -,.

    c) Die Klägerin in dem der Vorlage 1 BvL 21/97 zugrunde liegenden Ausgangsverfahren ist die Witwe eines im Mai 1992 an den Folgen einer Berufskrankheit verstorbenen Versicherten.

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
    Rechtsbeständigkeit bedeutet daher für ihn in erster Linie Vertrauensschutz (vgl. BVerfGE 72, 175 ; 88, 384 ; stRspr), der Verfassungsrang genießt (vgl. BVerfGE 59, 128 ).

    Dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebot des Vertrauensschutzes wird vielmehr schon dadurch genügt, dass die Berücksichtigung schutzwürdigen Vertrauens und seine Abwägung mit dem öffentlichen Interesse durch das einfache Recht nicht ausgeschlossen sind (vgl. BVerfGE 59, 128 ).

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
    Der Vorlagebeschluss muss sich mit der Rechtslage auseinander setzen, die in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassungen berücksichtigen und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingehen, soweit diese für die Entscheidungserheblichkeit von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 92, 277 ; 97, 49 ; 99, 300 ).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
    Der Vorlagebeschluss muss sich mit der Rechtslage auseinander setzen, die in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassungen berücksichtigen und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingehen, soweit diese für die Entscheidungserheblichkeit von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 92, 277 ; 97, 49 ; 99, 300 ).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
    Zu den wesentlichen Elementen des Rechtsstaatsprinzips zählt die Rechtssicherheit, die verhindern soll, dass der rechtsunterworfene Bürger durch die rückwirkende Beseitigung erworbener Rechte über die Verlässlichkeit der Rechtsordnung getäuscht wird (vgl. BVerfGE 45, 142 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
    Rechtsbeständigkeit bedeutet daher für ihn in erster Linie Vertrauensschutz (vgl. BVerfGE 72, 175 ; 88, 384 ; stRspr), der Verfassungsrang genießt (vgl. BVerfGE 59, 128 ).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
    Rechtsbeständigkeit bedeutet daher für ihn in erster Linie Vertrauensschutz (vgl. BVerfGE 72, 175 ; 88, 384 ; stRspr), der Verfassungsrang genießt (vgl. BVerfGE 59, 128 ).
  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
    Der Vorlagebeschluss muss sich mit der Rechtslage auseinander setzen, die in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassungen berücksichtigen und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingehen, soweit diese für die Entscheidungserheblichkeit von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 92, 277 ; 97, 49 ; 99, 300 ).
  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
    Richten sich die Bedenken gegen eine Vorschrift, von deren Anwendung die Entscheidung nicht allein abhängt, müssen die weiteren mit ihr im Zusammenhang stehenden Bestimmungen in die rechtlichen Erwägungen einbezogen werden, soweit dies zum Verständnis der zur Prüfung gestellten Norm oder zur Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit erforderlich ist (vgl. BVerfGE 89, 329 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 59/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Unfallhinterbliebenenrente auf eine

  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 27/95

    Kindergeld - Einkommensgrenze - Ausbildungsvergütung - Ausbildungsbeihilfe

  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 27/95

    Rückwirkende Anwendung der Ergänzung des § 93 Abs. 5 SGB VI durch das Wachstums-

  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 9/95

    Rücknahme der Bewilligung von Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 28/96
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.02.1998 - L 6 KN 3/96
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